Hautarzt Dr. Schmuck, Speyer

Hautkrebsvorsorge


Gesetzliche Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebsscreening).

Bei der Hautkrebsvorsorge wird gezielt nach Hautveränderungen gesucht, wie z. B. veränderte Muttermale, aktinische Keratosen (Frühform von Hautkrebs), schwarzer und weißer Hautkrebs. Je früher eine Diagnose gestellt wird, desto besser kann bösartigen Hauterkrankungen vorgebeugt werden.
Die Untersuchung wird mit Hilfe einer Lupe durchgeführt. Auf Wunsch des Patienten kann auch ein Auflichtmikroskop eingesetzt oder Fotoaufnahmen von Muttermalen angefertigt werden.